Egal, ob Sie eine alte Arztpraxis übernehmen oder Ihre eigene gründen – die richtige Praxisplanung ist wichtig, damit später alles reibungslos läuft, und umfasst weit mehr als die Einrichtung der Räume. Es geht dabei nämlich nicht nur darum, das Personal zu entlasten und eine angenehme Atmosphäre für die Patienten und Patientinnen zu schaffen. Auch Sicherheitsaspekte und die dazugehörigen gesetzlichen Vorgaben müssen bei der Praxisplanung beachtet werden. Fehler in der Planung führen oft zu kostspieligen Nachbesserungen oder sogar zu Bußgeldern. Damit Sie bei der Planung Ihrer Praxis nicht den Überblick verlieren, haben wir Ihnen in folgendem Ratgeber wichtige Vorschriften zusammengefasst, die Sie beachten sollten.
Inhaltsangabe
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hygienevorschriften für Praxisräume schreiben einfach zu reinigende und desinfizierende Materialien vor.
- Neu eingerichtete Arztpraxen müssen barrierefrei sein und über eine entsprechende Toilette verfügen.
- Mit mehr als zehn Angestellten brauchen Sie einen dedizierten Pausenraum.
Hygienevorschriften
Die Hygienevorschriften für Arztpraxen werden in den Bundesländern zum Teil unterschiedlich gehandhabt – gerade auch in Ausnahmesituationen, wie zum Beispiel der Corona-Pandemie. Generell müssen alle Böden, Arbeitsflächen und Wände im Bereich der Patienten- und Patientinnenversorgung in Ihrer Arztpraxis fugendicht, einfach zu reinigen und mit VHA-gelisteten Desinfektionsmitteln behandelbar sein. Für Operationsräume sind die Anforderungen noch strenger.
Außerdem muss in jedem Behandlungsraum ein Waschbecken mit Einmalhandtuchspender zum Händewaschen vorhanden sein. Die Armatur sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittelspender müssen sich mit dem Ellenbogen bedienen lassen, um die Verbreitung von Keimen wirkungsvoll zu verhindern.
Eine Patiententoilette ist in Arztpraxen in der Regel gesetzlich vorgeschrieben, da sie zur Grundversorgung der Patienten und Patientinnen gehört. Sie unterliegt ebenfalls strengen Hygienestandards und muss mit Einmalhandtüchern, Seife und Desinfektionsmittel ausgestattet sein. Selbstverständlich sollte das Patienten-WC regelmäßig gereinigt werden.
Barrierefreiheit
Auch was die Barrierefreiheit angeht, können sich die gesetzlichen Bestimmungen je nach Bundesland unterscheiden, zum Beispiel bezüglich der Mindestgröße der Räumlichkeiten oder der Anzahl und Art der Behindertenparkplätze. Generell gilt, dass alle neu gebauten Arztpraxen barrierefrei sein müssen. Das heißt, Sie sind verpflichtet, entsprechende Rampen und Treppenlifte zu installieren, sofern kein Aufzug vorhanden ist. Auch eine barrierefreie Toilette ist vorgeschrieben.
Vor allem, wenn in Ihrer Praxis viele ältere Menschen, die nicht mehr gut zu Fuß sind, zu den Patienten und Patientinnen gehören, ist Barrierefreiheit nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch wichtig. Am besten testen Sie einmal selbst, wie gut Sie mit einem Rollator als Gehhilfe zu Ihrer Praxis kommen und darin navigieren können. So erkennen Sie schnell und einfach Verbesserungspotenzial.
Notausgänge
Im Rahmen des Brandschutzes müssen alle Notausgänge und Fluchtwege in der Praxis gekennzeichnet werden. Außerdem müssen Sie entsprechende Pläne gut sichtbar in der Praxis anbringen. Zudem gilt es, die notwendigen Feuerlöscher zu platzieren.
Pausenraum
Beschäftigen Sie in Ihrer Praxis mindestens zehn Angestellte, benötigen Sie einen dedizierten Pausenraum, der auch für nichts anderes benutzt werden darf. Aber auch wenn Sie knapp unter dieser Grenze liegen, sollten Sie nicht auf das Einrichten einer Kaffeeküche verzichten. Schließlich wächst Ihre Praxis im Idealfall noch und dann ist es praktisch, wenn Sie diese Anforderung bereits erfüllen. Obendrein ist ein schön gestalteter Pausenraum ein Plus für Sie als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin auf der Suche nach Angestellten.
Datenschutz
In Arztpraxen gelten strenge Datenschutzvorschriften gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Besonders der Schutz sensibler Patientendaten steht im Vordergrund. Patientendaten müssen sicher gespeichert werden und der Zugriff darf nur autorisierten Personen möglich sein. Wartebereiche und Behandlungszimmer sollten möglichst so gestaltet sein, dass Gespräche nicht von Dritten mitgehört werden können. Zudem ist die Verwendung von datenschutzkonformen Praxisverwaltungssystemen Pflicht.
Medizinische Geräte
Medizinische Geräte in Arztpraxen unterliegen den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes(MPG) sowie der Medizinprodukte-Betreiberverordnung(MPBetreibV). Alle Geräte müssen regelmäßig gewartet, geprüft und dokumentiert werden. Vor Inbetriebnahme sind sicherheitstechnische Kontrollen durchzuführen und das Praxispersonal muss in der Handhabung geschult werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte auch auf der sachgemäßen Lagerung und Desinfektion liegen.
Belüftung
Eine ausreichende Belüftung ist für Arztpraxen vorgeschrieben, um das Infektionsrisiko zu minimieren und für ein gesundes Raumklima zu sorgen. Nach den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) muss eine Frischluftzufuhr sichergestellt werden, entweder über Fensterlüftung oder eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage). Behandlungs- und Wartebereiche sollten regelmäßig gelüftet werden, insbesondere in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr.
Beleuchtung
Die Beleuchtung in Arztpraxen muss gemäß den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR A3.4) angemessen und blendfrei sein. Untersuchungs- und Behandlungsräume benötigen außerdem eine hohe Beleuchtungsstärke, während Sie in Warte- und Empfangsbereiche auf eine eher angenehme, beruhigende Lichtatmosphäre setzen können.
Lärmschutz
Um die Konzentration des Personals zu fördern und den Komfort für Patienten und Patientinnen zu erhöhen, ist ein effektiver Lärmschutz in der Praxis wichtig. Schallabsorbierende Materialien in Warte- und Behandlungsräumen sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Geräte- und Telefonlärm sind zu empfehlen, um den nach ASR A3.7 zulässigen Beurteilungspegel von 55 dB(A) nicht zu überschreiten. Auch Schallschutztüren zwischen Wartezimmer und Behandlungsräumen können die Lärmbelastung reduzieren.
Fazit zur Praxisplanung
Dieser Ratgeber umfasst nur die wichtigsten Punkte. Da Sie bei der Einrichtung Ihrer Praxis sowohl die Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien als auch die Hygienerichtlinien, das Arbeitsschutzgesetz, die Unfallverhütungsvorschriften sowie weitere Gesetze beachten müssen, handelt es sich um ein äußerst kompliziertes Unterfangen. Wer dies in Eigenregie versucht, wird bei der anschließenden Praxisbegehung häufig auf Fehler hingewiesen, die noch behoben werden müssen. Das kostet sowohl Zeit als auch Nerven.
Wir empfehlen deswegen, die Planung Ihrer Praxis ausgewiesenen Experten und Expertinnen wie dem Team von Impuls Praxiseinrichtung zu überlassen. Wir kennen uns bestens mit den verschiedenen Vorgaben und gesetzlichen Anforderungen aus und gestalten Ihre Praxis sowohl gemütlich und mit einem freundlichen Ambiente als auch rechtssicher.